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Leistungen

Gerichtsfeste Verkehrswertgutachten
nach § 194 BauGB

Das Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB ist die umfangreichste Form unter den Gutachten. Es handelt sich um ein hochwertiges und anerkanntes Gutachten, das bei Gerichten, Anwälten oder Finanzämtern vorgelegt werden kann. Es muss so verständlich und ausführlich ausfallen muss, dass es auch für Laien nachvollziehbar ist. Das Verkehrswertgutachten beinhaltet unbedingt einen Ortstermin. Die Dokumentation und Bewertung der im Ortstermin gemachten Feststellungen ist die Grundlage eines rechtssicheren Gutachtens. Es ist damit die richtige Wahl, wenn das Gutachten offiziell anerkannt sein muss, oder im Streitfall helfen soll. Ein Verkehrswert- oder auch sogenanntes Vollgutachten wird immer dann erstellt, wenn die Rechtssicherheit gewährleistet werden soll, z.B. bei:

  • Erbschaften und Schenkungen, welche den Steuerfreibetrag überschreiten.

  • Scheidungen, in denen die Gütertrennung nicht eindeutig ist.

  • Pflegschaft, wenn das Objekt veräußert werden soll.

  • Gewerblichen Objekten, zur Firmenbewertung.

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Verkehrswertgutachten
Backsteinhaus

Kurzbewertung

Die Kurzform des Verkehrswertgutachtens zur Preisfindung bei Ihrem Immobilienverkauf oder -kauf, Erbschaftsangelegenheiten oder Einigung bei Trennung. Das Kurzgutachten beinhaltet wie das Verkehrswertgutachten eine Ortsbesichtigung und eine vollständige Berechnung des Verkehrswertes. Es ist lediglich kürzer in der Ausführung. Das Kurzgutachten ist somit das richtige Produkt, wenn Sie einen fundierten Wert für weiterführende Entscheidungen benötigen, die Rechtssicherheit aber nicht im Vordergrund steht.  
Mit einer Kurzbewertung erhalten Sie ein aussagekräftiges Marktwertgutachten in Kurzform, z.B. für:

  • den geplanten Verkauf Ihrer Immobilie, denn Sie möchten den Marktpreis fundiert festlegen.

  • den Kauf einer Immobilie, um den Wert fachkundig abzuklären.

  • eine innerfamiliäre Übertragung, um die Fairness gegenüber Ihren Kindern zu wahren.

  • die allgemeine, eigene finanzielle Übersicht und Vermögensaufstellung.

  • die Wertangabe für das Nachlassgericht, um einen Erbschein zu beantragen.

  • die Vorlage beim Notar.

Kurzbewertung

Kaufberatung

Die Entscheidung ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen ist eine der größten und finanzintensivsten Entscheidungen im Leben. Die wenigsten Käufer können richtig bewerten, welcher Preis wirklich angemessen ist oder ob Baumängel und Schäden vorhanden sind. Um das Risiko zu minimieren, hilft bei Ihrer Entscheidung zum Immobilienkauf eine Kaufberatung mit professioneller Wertermittlung bzw. Kaufpreisüberprüfung durch einen zertifizierten, unabhängigen Immobiliengutachter.

 

Ich begleite Sie bei der Besichtigung und prüfe die Immobilie auf Herz und Nieren. Es werden alle relevanten Unterlagen gesichtet, um auch die rechtlichen und baulichen Aspekte zu überprüfen. Anschließend erhalten Sie einen exakten Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie. So erhalten Sie mit meiner Kaufberatung zum Ankauf einer Immobilie eine fundierte Basis für Ihre Kaufentscheidung.

Meetingraum
Kaufberatung
Luxury Home

Gutachten-
plausibilisierung

Die Plausibilisierung erfolgt häufig zur Überprüfung von Fremdgutachten einer Gegenpartei, welches bei einer Auseinandersetzung bspw. von Miterben vorgelegt wurde. Dabei wird überprüft, ob das vorgelegte Gutachten unabhängig erstellt wurde. Es werden die wertrelevanten Ansätze und die Einhaltung der normierten Vorgaben geprüft sowie die Plausibilität eingeschätzt. Es erfolgt in diesem Fall in der Regel keine erneute Besichtigung.

Gutachtenplausibilisierung

Bewertung von Rechten
und Dienstbarkeiten

Es gibt eine große Bandbreite an möglichen Rechten bzw. Lasten und Dienstbarkeiten, die mit einer Immobilie in Verbindung stehen können und den Wert damit beeinflussen. Diesen Werteinfluss gilt es zu ermitteln bspw. Im Rahmen der Verkehrswertermittlung aber auch für die Eintragung oder Löschung eines solchen Rechts, das häufig mit Geldbeträgen ausgeglichen wird. Zu den verbreitetsten Rechten zählt das sogenannte Wohnungsrecht oder auch Wohnrecht. Es bezeichnet das Recht, ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder nur einen Raum davon auf Lebzeiten zu bewohnen. Das Nießbrauchrecht (im BGB geregelt) gilt als erweitertes Wohnungsrecht und ermöglicht nicht nur das reine bewohnen, sondern auch den Erhalt etwaiger Erträge. Der Nießbrauch und Wohnungsrecht ist besonders für Menschen interessant, die ihr Eigenheim oder Immobilienvermögen zu Lebzeiten bereits im Rahmen der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuerlichen Gestaltung an ihre Nachkommen übertragen. Hierbei ist es ratsam, einen zertifizierten Immobiliensachverständigen zu Rate zu ziehen, um den Wert festzusetzen.
Übersicht der wichtigsten Rechte, die bewertet werden können:

  • Wohnrecht

  • Wohnungsrecht

  • Nießbrauch

  • Wegerecht

  • Leitungsrecht

  • Erbbaurecht

  • Denkmalschutz

  • Grunddienstbarkeiten

  • Öffentliche Baulasten

Haus am See
Bewertung von Rechte
Neubausiedlung im Sommer

Mietwertgutachten

Die ideale Miete festzulegen ist für ein Person, die nicht vom Fach ist, kein leichtes Unterfangen. Daher führt dies nicht selten zu Unstimmigkeiten bzw. Benachteiligungen.

Mit einem Mietwertgutachten wird die Höhe der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete für eine Immobilie ermittelt. Das kann sowohl für den Vermieter wichtig sein, wenn es um die Festlegung der korrekten Miete oder um eine Mietanpassung geht als auch für den Mieter zur Überprüfung des festgelegten Mietzinses.

Ein Mietwertgutachten bietet somit die Grundlage, über die Höhe der Miete zu verhandeln.

Hilfe bei individuellen Fragestellungen

Über die klassichen Gutachtenformen hinaus gibt es immer wieder individuelle Fragestellungen, die sich nicht mit einer der üblichen Bewertungensarten optimal beantworten lassen.

Gerne biete ich Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung an. Ich berate Sie gerne hinsichtlich der Möglichkeiten in einem unverbindlichen und kostenlosem Erstgespräch.

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